Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stiftung West Brabant Home Care
Artikel 1 Definitionen
1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
1.2 Dienstleistungen: Zu den Dienstleistungen gehören die Erbringung von Leistungen im Bereich der Krankenpflege und Betreuung zu Hause und vor Ort, Haushaltshilfe, (psychosoziale) Begleitung, Beratung, Unterweisung und Information, Jugendgesundheitspflege, Ernährungsinformationen, Diätberatung, Bereitstellung von Pflegebedarf, Kurse, Mahlzeitenservice und Personennotruf.
1.3 Gesundheitsdienstleister: die Stiftung Stichting Thuiszorg West-Brabant mit Sitz in (4704 RK) Roosendaal, Adresse Belder 2-4, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung TWB Thuiszorg BV mit Sitz in (4704 RK) Roosendaal, Adresse Belder 2, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung TWB Maatschappelijke Ondersteuning BV mit Sitz in (4704 RK) Roosendaal, Adresse Belder 2, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung TWB Jeugdgezondheidszorg BV mit Sitz in (4704 RK) Roosendaal, Adresse Belder 2 und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Samen Thuis met Aandacht BV mit Sitz in (4711 GP) St. Willebrord, Adresse Vijverstraat 54;
1.4 Kunde: die natürliche Person, für die der Gesundheitsdienstleister Leistungen in Anspruch nimmt, sowie die Person, die im Namen und/oder zugunsten der oben genannten natürlichen Person einen Vertrag mit dem Gesundheitsdienstleister abschließt;
1.5 (Re-)Indikation/Entscheidung: die (gesetzlich) erforderliche Entscheidung und/oder Beratung durch oder im Namen einer Indikationsstelle/eines Versicherers/einer Gemeinde/eines Arztes über Art, Inhalt, Umfang und Dauer des Pflegebedarfs/der Pflegebedürfnisse des Klienten und die Art und Weise, wie dieser/diese Bedarf/Bedarfe gedeckt werden können;
1.6 Mitarbeiter: ein Mitarbeiter des Leistungserbringers oder ein vom Leistungserbringer beauftragter Dritter, der im Namen und auf Anweisung des Leistungserbringers beim oder für den Klienten die vereinbarten Leistungen erbringt;
1.7 Vertreter: der gesetzliche Vertreter des Kunden oder, falls kein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist, die natürliche Person, die vom Kunden persönlich bevollmächtigt wurde, an seiner Stelle zu handeln.
1.8 Vertrag: der zwischen dem Klienten und dem Gesundheitsdienstleister geschlossene Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen durch den Gesundheitsdienstleister für den Klienten. Dieser Vertrag kann mit oder ohne (erneute) Angabe abgeschlossen werden. Sofern ausdrücklich ein Vertrag mit oder ohne (erneute) Kennzeichnung vorgesehen ist, wird dies in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesondert angegeben.
1.9 Pflegeplan/Lieferplan/Unterstützungsplan: Aufzeichnung der zwischen Klient und Pflegedienstleister getroffenen Vereinbarungen.
Artikel 2 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle anderen zwischen dem Kunden und dem Gesundheitsdienstleister geschlossenen Verträge. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, bis der Gesundheitsdienstleister neue Bedingungen festlegt und den Kunden hierüber informiert.
2.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder abweichende Bestimmungen, Bedingungen und/oder Vereinbarungen sind nur gültig, wenn und soweit sie vom Gesundheitsdienstleister ausdrücklich schriftlich oder elektronisch akzeptiert und bestätigt wurden.
Artikel 3 Befugnisse des Vertreters
3.1 Der Vertreter übernimmt die Rechte und Pflichten des Auftraggebers aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit der Auftraggeber geschäftsunfähig ist und soweit der Vertreter hierzu gesetzlich oder durch persönliche schriftliche Vollmacht des Auftraggebers befugt ist.
Artikel 4 Zustandekommen des Vertrags
4.1 Angebot mit Indikation Für die Leistungen eines Leistungserbringers ist häufig eine Indikation erforderlich. Auf Grundlage einer (Re-)Indikation unterbreitet der Leistungserbringer dem Klienten ein Angebot zur Deckung seines Pflegebedarfs. Das Angebot bezieht sich auf die vom Leistungserbringer erbrachten Leistungen, deren Inhalt und Umfang sowie die damit verbundenen Kosten und sonstigen (gegenseitigen) Verpflichtungen.
4.2 Angebot ohne Indikation In geeigneten Fällen kann der Leistungserbringer dem Klienten auch ein Angebot ohne (erneute) Indikation unterbreiten, um den Versorgungsbedarf des Klienten zu decken. Das Angebot bezieht sich auf die vom Leistungserbringer erbrachten Leistungen, deren Inhalt und Umfang sowie die damit verbundenen Kosten und sonstigen (gegenseitigen) Verpflichtungen.
4.3 Vertrag Der Vertrag zwischen Klient und Gesundheitsdienstleister kommt zustande, wenn der Klient das Angebot (mit oder ohne (Neu-)Indikation) des Gesundheitsdienstleisters annimmt. Ein Vertragsabschluss ist daher mit oder ohne (erneute) Anzeige möglich.
Artikel 5 Änderung und Kündigung des Vertrags
5.1 Änderung des Vertrags mit Indikation: Neuindikation Wenn sich der Pflegebedarf des Klienten während der Vertragslaufzeit so drastisch ändert, dass nach Auffassung des Pflegedienstleisters die erforderlichen Leistungen im Rahmen des bestehenden Vertrags nicht mehr erbracht werden können, wird in Absprache mit dem Klienten eine Neuindikation vereinbart. Auf Basis der Neuindikation erfolgt eine Beratung über die Anpassung der Pflegeleistung und ggf. eine entsprechende Anpassung des Indikationsvertrages nach Angebot des Pflegedienstleisters und Annahme durch den Klienten.
5.2 Änderung der Vereinbarung ohne vorherige Ankündigung: gegenseitige Absprache. Sollte sich während der Vertragslaufzeit der Pflegebedarf des Klienten ohne vorherige Ankündigung so drastisch ändern, dass die erforderlichen Leistungen nach Auffassung des Leistungserbringers im Rahmen der bestehenden Vereinbarung nicht mehr erbracht werden können, behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, die Vereinbarung unter Berücksichtigung der Interessen des Klienten zu kündigen und/oder anzupassen.
5.3 Beendigung der Vereinbarung Die Vereinbarung endet in den folgenden Fällen:
a. Kunde stirbt.
b. Der Kunde kündigt den Vertrag. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt der nächsten vereinbarten Leistung.
c. Der Leistungserbringer kündigt den Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist.
d. zum Ende der vereinbarten Laufzeit.
e. bei Umzug des Klienten (außerhalb des Arbeitsbereichs des Pflegedienstleisters).
f. mit Ablauf der Indikationsfrist, sofern nicht rechtzeitig eine Neuindikation beantragt wurde.
g. im gegenseitigen Einvernehmen.
h. im Falle einer gerichtlichen Auflösung.
i. wenn die Behandlung nicht mehr erforderlich ist, die (Neu-)Indikation jedoch noch besteht. In diesem Fall gelten folgende Kündigungsvoraussetzungen:
– der 1st Care-Anbieter eine angemessene Kündigungsfrist einhält;
– Der Anbieter der zweiten Pflege hat dem Klienten bereits während der Aufnahme klar gemacht, dass die Vereinbarung früher beendet werden kann, als die (erneute) Indikation es angibt;
– Der 3. Pflegedienstleister hat den Klienten über die Möglichkeit einer Zweitmeinung darüber informiert, ob die Pflege nicht mehr notwendig ist oder nicht.
j. im Falle einer Insolvenz des Gesundheitsdienstleisters oder wenn dem Gesundheitsdienstleister ein Zahlungsaufschub gewährt wurde.
k. wenn dem Leistungserbringer eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.
Artikel 6 Vertragsabwicklung
6.1 Richtlinien für Sicherheit, Hygiene, Umgebung und körperliche Belastung Der Kunde wird dem Gesundheitsdienstleister ermöglichen, seine Aufgaben gemäß den vom Gesundheitsdienstleister festzulegenden Richtlinien in den Bereichen Sicherheit, Hygiene, Umgebung und körperliche Belastung zu erfüllen. Die Richtlinien können bei der Stiftung Stichting Thuiszorg West-Brabant, Belder 4704-2, (4 RK) Roosendaal, eingesehen werden.
6.2 Materialien und Ressourcen Der Kunde ist für die Verfügbarkeit geeigneter Materialien und Ressourcen verantwortlich, die nach alleinigem Ermessen des Gesundheitsdienstleisters erfolgt.
6.3 Umgangsformen Der Kunde muss allgemein anerkannte Umgangsformen an den Tag legen und Gewalt, Aggression, Diskriminierung oder (sexuelle) Einschüchterung vermeiden.
6.4 Adressänderung Der Kunde ist verpflichtet, dem Leistungserbringer Adressänderungen oder sonstige für die Leistungserbringung relevante persönliche Umstände rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
6.5 Rauchfreier Arbeitsplatz Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Arbeitnehmer seine Dienste an einem rauchfreien Arbeitsplatz erbringen kann. Kunden oder Dritte dürfen in Gegenwart des Mitarbeiters nicht rauchen, es sei denn, der Mitarbeiter hat ihm die Erlaubnis dazu erteilt.
6.6 Nichterfüllung Die Nichterfüllung der in den Abschnitten 6.1 bis 6.5 dieses Artikels genannten Verpflichtungen des Kunden stellt einen schwerwiegenden Grund dar, aufgrund dessen die Leistungserbringung durch den Gesundheitsdienstleister mit sofortiger Wirkung beendet werden kann.
6.7 Terminabsage: Ist der Kunde verhindert, Leistungen wahrzunehmen und meldet dies mindestens 48 Stunden vorher, wird zunächst geprüft, ob die Leistung zu einem anderen Zeitpunkt erbracht werden kann. Ist dies nicht möglich, werden vom Leistungserbringer keine Kosten in Rechnung gestellt. Termine zur Ernährungsberatung, Diätberatung und Jugendgesundheitsvorsorge müssen vom Klienten mindestens einen vollen Werktag vor dem Beratungstermin abgesagt werden. Werden Termine nicht innerhalb der angegebenen Frist abgesagt, stellt der Leistungserbringer dem Klienten die vereinbarte, aber nicht erbrachte Leistung in Rechnung. Für Vereinbarungen über die Fortführung der Leistungen ist stets der Kunde verantwortlich.
6.8 Leistungsbeschränkung Die Kapazität der Leistungserbringung durch den Gesundheitsdienstleister wird maßgeblich durch jährlich im Voraus festgelegte Produktionsvereinbarungen bzw. Budgets bestimmt. Dies kann die Leistungszuteilung einschränken. Die Leistungszuteilung kann zudem durch die (Re-)Indikationen und die Personalausstattung des Leistungserbringers eingeschränkt sein. In diesem Zusammenhang behält sich der Gesundheitsdienstleister alle Rechte vor, den Pflegeplan, den Lieferplan, den Unterstützungsplan und die Vereinbarung anzupassen.
6.9 Indikation Die Indikation zur Pflege und Betreuung erfolgt werktags. In dringenden Fällen beginnt die Behandlung sofort und die Indikation wird anschließend gestellt. Die Indikation zur Ernährungsberatung wird durch eine Überweisung eines Arztes gestellt.
6.10 Erbringung von häuslicher Hilfeleistung Die Erbringung von häuslicher Hilfeleistung erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Artikel 6.8 möglichst innerhalb einer Woche nach der Anmeldung, wenn sich aus der Indikation ergibt, dass diese Pflegeleistung sehr dringend ist.
6.11 Erbringung von Krankenpflege und Betreuung zu Hause Bei der Krankenpflege und Betreuung zu Hause erfolgt die Betreuung möglichst innerhalb von 6.8 Stunden nach der Indikation unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Artikel 48, in akuten Situationen möglichst innerhalb von 24 Stunden. In Krisensituationen möglichst alles innerhalb einer Stunde.
Artikel 7 Tarife
7.1 Entschädigung Dieser Artikel gilt in allen Fällen, in denen (im Rahmen bestehender oder künftiger gesetzlicher oder versicherungstechnischer Vorschriften) der Kunde dem Gesundheitsdienstleister direkt eine Entschädigung schuldet.
7.2 Satz Das vom Klienten dem Gesundheitsdienstleister für die erbrachten Leistungen geschuldete Honorar richtet sich nach dem im jeweiligen Kalenderjahr geltenden Satz.
7.3 Tarifänderungen: Vereinbarte Tarife können sich ändern, jedoch nicht innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsabschluss. Die Änderungen erfolgen immer am ersten Tag eines Quartals und werden sobald sie bekannt sind, schnellstmöglich über die Website www.twb.nl mitgeteilt.
Artikel 8 Zahlungsfrist, Verzug und Aussetzung, Zinsen und Kosten
8.1 Zahlung: Rechnungen im Rahmen einer Vereinbarung müssen vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in der vom Gesundheitsdienstleister angegebenen Weise bezahlt werden.
8.2 Verzug und Aussetzung Werden Rechnungen aus einem Vertrag nicht fristgerecht bezahlt, gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug. Wenn zwischen dem Klienten und dem Gesundheitsdienstleister ein Vertrag ohne Indikation geschlossen wurde, ist der Gesundheitsdienstleister berechtigt, sämtliche Verpflichtungen gegenüber dem Klienten aus allen mit dem Klienten geschlossenen Verträgen bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung auszusetzen.
8.3 Zinsen und Kosten Nach Zahlungsverzug des Klienten ist der Leistungserbringer berechtigt, den ihm aus dem Vertrag geschuldeten Betrag einzuziehen. Sämtliche damit verbundenen Kosten, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Höhe der außergerichtlichen Inkassokosten berechnet sich nach der „Verordnung über die Entschädigung außergerichtlicher Inkassokosten“. Darüber hinaus berechnet der Leistungserbringer gegebenenfalls Zinsen ab Ablauf der ersten Zahlungsfrist. Die Zinsen entsprechen den gesetzlichen Zinsen.
Artikel 9 Haftung
9.1 Haftungsbeschränkung Die Haftung des Gesundheitsdienstleisters geht niemals über das in diesem Artikel 9 Beschriebene hinaus und ist immer auf dieses beschränkt.
9.2 Schäden Bei Schäden, die durch einen Mitarbeiter des Leistungserbringers verursacht werden, haftet der Kunde für einen Selbstbehalt von 50,00 € je Schadensfall, sofern dem Mitarbeiter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Führt die Erfüllung des Vertrags durch den Gesundheitsdienstleister zu einer Haftung, so ist diese Haftung stets auf den Betrag beschränkt, den der Versicherer des Gesundheitsdienstleisters dem Gesundheitsdienstleister im jeweiligen Fall auf der Grundlage der vom Gesundheitsdienstleister abgeschlossenen Versicherung auszahlt. Erfolgt aus irgendeinem Grund keine Zahlung durch diesen Versicherer, ist die Haftung des Gesundheitsdienstleisters auf die vom Gesundheitsdienstleister dem Kunden (oder Dritten) für den betreffenden Vertrag in Rechnung gestellte Rechnung beschränkt, mit einem Höchstbetrag von 10.000,00 €. Die Meldung und Bearbeitung von Schadensfällen erfolgt nach einem festgelegten Verfahren des Leistungserbringers. Der Leistungserbringer haftet nur für direkte Schäden, die ihm zuzuschreiben sind. Unter unmittelbaren Schäden wird ausschließlich verstanden: a. angemessene Kosten zur Feststellung der Schadensursache und des Schadensumfangs, sofern es sich bei der Feststellung um einen Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt; B. angemessene Kosten, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die mangelhafte Leistung des Gesundheitsdienstleisters der Vereinbarung entspricht; C. angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden aufgewendet wurden, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben. Der Gesundheitsdienstleister haftet niemals für andere direkte Schäden als die oben genannten, wie etwa indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Stagnationsschäden.
9.3 Meldung Der Kunde hat festgestellte Schäden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen, zu melden.
9.4 Bargeld und Debitkarten Dem Auftraggeber ist es unter keinen Umständen gestattet, dem Mitarbeiter Bankkarten, Debitkarten, Kreditkarten oder Schecks auszuhändigen. Dem Auftraggeber ist es nur gestattet, dem Mitarbeiter zum Zwecke der Erledigung von Einkäufen Bargeld und passendes Wechselgeld bis zu einem Höchstbetrag von 50,00 € zu überlassen. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, dem Mitarbeiter die Auszahlung von Geld zu gestatten oder anderweitig Geld abzuheben. Verstößt der Klient gegen diese Bestimmung, so haftet der Leistungserbringer nicht für hieraus entstehende direkte oder indirekte Schäden, gleich welcher Bezeichnung. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, den Gesundheitsdienstleister von Ansprüchen des Mitarbeiters und/oder Dritter hinsichtlich aller (angeblichen) Schäden freizustellen, die diesen bereits entstanden sind und noch entstehen werden.
9.5 Benutzung von (Kraft-)Fahrzeugen Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, dem Arbeitnehmer bei der Erbringung seiner Dienstleistung die Benutzung von (Kraft-)Fahrzeugen des Auftraggebers oder Dritter zu gestatten. Hierzu zählen jedenfalls Autos, Motorräder, Mopeds und Motorroller. Verstößt der Klient gegen diese Bestimmung, haftet der Leistungserbringer nicht für Schäden, die direkt oder indirekt durch die Nutzung von (Kraft-)Fahrzeugen des Klienten oder Dritter, gleich welcher Bezeichnung, entstehen. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, den Gesundheitsdienstleister von Ansprüchen des Mitarbeiters und/oder Dritter hinsichtlich aller (angeblichen) Schäden freizustellen, die diesen bereits entstanden sind und noch entstehen werden.
9.6 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, dem Mitarbeiter (Haus-)Schlüssel zur Aufbewahrung zu überlassen oder diese sonst zugänglich zu machen. Dieses Verbot gilt nicht für Klienten, die eine Intensivpflege (ungeplante 24-Stunden-Pflege) erhalten oder Alarme mit professioneller Nachsorge nutzen. Die Verwahrung der Schlüssel erfolgt nach einem festgelegten Verfahren. Der Gesundheitsdienstleister haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, gleich welcher Art, die sich aus der Verwendung und/oder dem Missbrauch der trotz des vorstehenden Verbots in Verwahrung gegebenen oder anderweitig zur Verfügung gestellten (Haus-)Schlüssel ergeben.
Artikel 10 Beschwerdeverfahren
10.1 Beschwerden Der Gesundheitsdienstleister ist um eine sorgfältige Durchführung der Pflege und Dienstleistungen bemüht. Trotz der vorgesehenen Pflege kann es vorkommen, dass der Klient eine Beanstandung hinsichtlich der Pflege und der erbrachten Leistungen hat.
10.2 Beschwerdeverfahren Für die erbrachten Dienstleistungen gilt ein Beschwerdeverfahren, das dem Gesetz über Qualität, Beschwerden und Streitigkeiten im Gesundheitswesen (Wkkgz) entspricht. Bei Beschwerden sollte sich der Auftraggeber zunächst an den Mitarbeiter und anschließend an dessen zuständigen Vorgesetzten oder die Geschäftsführung wenden.
10.3 Informationen Die wichtigsten Punkte des Beschwerdeverfahrens sind auf der Website www.twb.nl aufgeführt. Das Beschwerdeverfahren kann bei der Stiftung Stichting Thuiszorg West-Brabant, Belder 4704-2, (4 RK) Roosendaal, angefordert werden.
Artikel 11 Datenschutzrichtlinie
11.1 Der Gesundheitsdienstleister verwendet eine Datenschutzrichtlinie. Die Datenschutzbestimmungen können bei der Stiftung Stichting Thuiszorg West-Brabant mit Sitz in (4704 RK) Roosendaal, Belder 2-4 eingesehen werden.
Artikel 12 Verwendung von Kundendaten durch Gesundheitsdienstleister im Rahmen von Kontrollen und Inspektionen.
12.1 Gesundheitsdienstleister sind verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen jährlich zu messen. Hierzu dient unter anderem der Pflege-, Entbindungs- und/oder Betreuungsplan. Die Messdaten werden zur internen Qualitätsverbesserung genutzt. Der Leistungserbringer wird die Daten des Klienten nur in anonymisierter Form an Dritte weitergeben. Der Kunde erteilt die Zustimmung zur Verwendung seiner Daten im Rahmen der vorgeschriebenen Messungen, Kontrollen und Fremdüberwachung. Möchte der Klient hierzu keine Einwilligung erteilen, wird dies in seinem Pflege-, Entbindungs- oder Betreuungsplan festgehalten oder der Klient muss dies dem Pflegedienstleister schriftlich mitteilen.
Artikel 13 Streitigkeiten
13.1 Für alle Vereinbarungen zwischen Klient und Gesundheitsdienstleister gilt ausschließlich niederländisches Recht.